Die Impfung und die Versicherungen

Ein brisanter Fall wird derzeit heftig in den sozialen Medien diskutiert: In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein.


Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge gleicht Selbstmord

Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.

Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko

Das Gericht soll sein Urteil folgendermaßen begründet haben: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord. Da Selbstmord von der Polizze von vornherein nicht gedeckt ist, hat sich die Versicherung wortwörtlich erledigt.


Einnahme experimenteller Spritze mit Todesfolge gleicht Selbstmord

Die Begründung hat es jedenfalls in sich: Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung an die Familie, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen (und darunter fällt auch die Corona-Impfung) von der Polizze explizit ausgeschlossen ist. Die Familie verklagt die Versicherung folglich, verliert aber. Der Richter stellt fest:

„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Damit ist die Verscherung gleich doppelt „fein raus“, denn Selbstmord ist von der Polizze ebenfalls ausgeschlossen.

Hier das sinngemäß zusammengefasste Urteil:

„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“


Impftote bald wie Selbstmorde gewertet?

Folglich wird der nun der Tod nach einer Impfung von den Gerichten (zumindest in Frankreich) als Selbstmord betrachtet! Versicherer werden nun damit beginnen, im großen Stile Lebensversicherungen auch nicht zurückzahlen, da das Eingehen eines tödlichen Risikos durch die Impfung sie de facto aus dem Vertrag ausschließt und dieser damit hinfällig wird. Ungeahnt auch die Folgen für Kredite bei Banken etc. In den französischen Mainstream-Medien ist von diesem skandalösen Fall bisher nichts zu hören.

Der Anwalt der Familie, Carlo Alberto Brusa, machte den Fall in den sozialen Medien publik.


US-Lebensversicherungen dementieren ähnliche Fälle

Hier wurde bereits ähnliches aus den USA berichtet:Lebensversicherungen können Auszahlungen für Geimpfte verweigern, weil Covid-Impfstoffe ‚medizinische Experimente‘ darstellen.“ Dortige Lebensverischerungen dementierten jedoch entsprechende Berichte von Geschädigten:
„Tatsache ist, dass Lebensversicherer bei der Entscheidung, ob ein Schaden bezahlt wird, nicht berücksichtigen, ob ein Versicherungsnehmer einen COVID-Impfstoff erhalten hat oder nicht“, so Paul Graham, Senior Vice President für Polizzenenentwicklung des Amerikanischen Rates der Lebensversicherer.
„Lebensversicherungsverträge geben sehr klar vor, wie Polizzenen funktionieren und welche Gründe gegebenenfalls zu einer Leistungsverweigerung führen können. Ein Impfstoff gegen COVID-19 gehört nicht dazu. Die versicherungstechnische Bewertung der Versicherbarkeit eines Antragstellers wird nicht durch den Impfstatus der Person beeinflusst.“ 


Diese Aussagen wurden jedoch erst getätigt, nachdem ähnliche Fälle wie in Frankreich publik gemacht und als „Fake News“ abgestempelt wurden. Somit stehen die Behauptungen der Geschädigten gegen jene der Versicherungskonzerne.

Die Informationen aus Frankreich hier im Artikel beziehen sich auf der von uns genannten Quellen und auf Angaben von Nicole Delépine, ehemalige Leiterin der Abteilung für Kinderkrebsheilkunde an der Assistance Publique-Hôpitaux de Paris, auf der Website Riposte Laïque.


In Deutschland sind nun auch interessante Aussagen von Versicherungen und Krankenkassen zu Belegen, in denen es um eine Benachteiligung von mit SARS/COV-19 Vaccine geimpfte Personen geht. Hier nur 2 der Beispiele:

1. In diesem Fall gibt eine private Unfallversicherung der deutschen Haftpflichtkasse an eine Kundin an, dass zwar geltende Schutzimpfungen gegen bekannte Infektionskrankheiten, NICHT aber Gesundheitsschäden durch die Covid-Impfungen mitversichert sind!

2. In diesem Fall gibt die Techniker Krankenkasse ebenfalls an, dass Impfschäden und andere Folgen der Covid-Impfung NICHT versichert sind. Man verweist auf die Bundesländer, die die Impfungen organisieren.

Anmerkung:
Der Ordnung halber sei erwähnt, dass auf Anfrage die heimischen (D,Ö,CH) Versicherungen zusagen, Leistungen nicht vom jeweiligen Impfstatus abhängig zu machen, sowohl was Geimpfte als auch Ungeimpfte betrifft.
Forderungen, Ungeimpfte kostenmäßig im Falle von Klinikaufenthalten zu benachteiligen, gibt es hingegen von Corona-Scharfmachern, wie jeder weiß.

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