Impfpflicht = Impfzwang!

Österreich und Deutschland.

Die Bekanntgabe der Impfpflicht in Österreich schlug hohe Wellen und auch Deutschland hat hierbei schnell nachgezogen! Es handelt sich nach politischer und offizieller Meinung aber nun keineswegs um einen Impfzwang, da es ja schließlich nur eine Pflicht sei, die bei Nichteinhaltung derzeit mit Bußgeldern belegt werden solle!


Das hat zum Beispiel die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der ARD-Talkshow “Anne Will” folgendermaßen verdeutlicht:

“Wenn sie von Impfpflicht sprechen, denken einige an Impfzwang”, da entstehe das Gefühl: “Da zerrt sie jemand aus der Hütte, rammt die Spritze in den Oberarm und geht wieder.”

-Zitat Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP-

“Eine Pflicht sei jedoch kein Zwang, sie bedeute nur, dass man mit einer Strafe belegt werde, wenn man es nicht nicht mache, so die Politikerin weiter.”

Auch der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Sanktionen in diesem Fall für möglich, wie er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (RND) erzählt hat: Zum Beispiel Bußgelder und im zweiten Schritt auch Zwangsgelder. Als letzter Schritt müsse auch eine Zwangsvollstreckung erwägt werden. “Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird”, sagt Pestalozza dem RND. In einer Demokratie sollte es aber nicht so weit kommen.

Wer hier am Ende nicht von einem IMPFZWANG sprechen kann, ist schlichtweg taub oder täuscht Arglistig die Gesellschaft! Nach einer Belegung mit einem Bußgeld wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, bei dieser neben Kontopfändungen, Mahngerichtsbescheid sowie Gerichtsvollzieher, letzten Endes die ja angeblich ausgeschlossene Beugehaft steht.

Auch Jurist Jochen Rozek von der Uni Leipzig hält eine Zwangsvorführung für “unverhältnismäßig”, wie er der Leipziger Volkszeitung erklärte. Das bisher einzige Land, das sich für eine allgemeine Impfpflicht entschieden hat, ist Österreich. Dort soll die Corona-Impfung ab dem 1. Februar verpflichtend sein. In Italien und Frankreich gilt dagegen zum Beispiel eine Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Quelle Bunderegierung

Interessant sind hier die Aussagen aus der Politik. Die Länder hatten den Bund bereits Mitte November gebeten, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht „schnellstmöglich umzusetzen“. Der Bundestag kommt am 7. Dezember zu einer Sondersitzung zusammen, um über Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu beraten. Dabei geht es auch um die Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen. Gleichzeitig hat sich der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) öffentlich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. „Ich werde einem solchen Gesetz zustimmen“, betonte Scholz. Noch im September hatte er sich im ZDF-Kanzlertriell gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Vielmehr sei er dafür, „dass wir alle überzeugen“. Auch in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte Scholz im September: „Wir brauchen keine Impfpflicht. Es gibt sehr, sehr gute Argumente dafür, sich mit den hochwirksamen Impfstoffen impfen zu lassen.“


Ab 1. Februar kommenden Jahres wird die Alpenrepublik eine allgemeine Impfpflicht einführen, wie der mittlerweile Ex-Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) Ende November ankündigte. Bislang hat sich das Gesundheitsministerium zu den Details nicht geäußert. Der Plan sieht einen Bußgeld-Katalog vor, der den Krankenhäusern zugutekommen soll. Eine sogenannte “Beugehaft” bei nicht Zahlung soll es nach offizieller Stelle nicht geben. Wie weit den Behörden jedoch zu trauen ist, sollte seit Beginn der Corona Pandemie klar sein.

Die eingenommenen Beträge sollen nicht in die Kassen der Bezirksverwaltungsbehörden wandern, sondern örtlichen Krankenhäusern zukommen. Sollten die verhängten Geldstrafen bei den Impfverweigerern nicht fruchten, soll es nach Worten von Gesundheitsminister Mückstein allerdings nicht zu einer „Beugehaft“ kommen. Das berichtet der „Standard“.

Mit dem Sanktionskatalog beschäftigen müssen sich alle ungeimpften Personen, die 14 Jahre oder älter sind. Für Jüngere, Schwangere, Menschen mit ärztlichem Attest und maximal sechs Monate lang Genesene, sollen die Bestimmungen nicht gelten. Laut „Kurier“ soll der Staat das zentrale Impfregister sowie das Zentrale Melderegister (ZMR) für eine Übersicht des jeweiligen Immunisierungsstatus seiner Bürgerinnen und Bürger abfragen dürfen.

Tausende Impfzertifikate seit Montag ungültig

Auch die Impfintervalle sind den Berichten zufolge in dem Gesetzentwurf definiert. Nach der ersten Spritze soll frühestens 14 und spätestens 42 Tage später der zweite Stich und frühestens 120 und spätestens 270 Tage danach, der Booster folgen. Auswählen kann die Republik weiterhin aus den  Vakzinen von Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson.

Die allgemeinen Pandemie-Regeln hat Österreich bereits an diesem Montag verschärft. So wurde die Gültigkeit der Zertifikate im sogenannten Grünen Pass von 360 auf 270 Tage verkürzt. Dies hat zur Folge, dass Tausende von Menschen nun das „G“ für geimpft vorübergehend verloren haben – und zwar alle, deren Impfung länger als bis zum 11. März 2021 zurückliegt.

In Deutschland ist die “Impfpflicht” nun auch beschlossen. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der ARD-Talkshow “Anne Will” verdeutlicht: “Wenn sie von Impfpflicht sprechen, denken einige an Impfzwang”, da entstehe das Gefühl: “Da zerrt sie jemand aus der Hütte, rammt die Spritze in den Oberarm und geht wieder.” Eine Pflicht sei jedoch kein Zwang, sie bedeute nur, dass man mit einer Strafe belegt werde, wenn man es nicht mache.

Auch der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Sanktionen in diesem Fall für möglich, wie er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (RND) erzählt hat: Zum Beispiel Bußgelder und im zweiten Schritt auch Zwangsgelder. Als letzter Schritt müsse auch eine Zwangsvollstreckung erwägt werden. “Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird”, sagt Pestalozza dem RND. In einer Demokratie sollte es aber nicht so weit kommen.

Auch Jurist Jochen Rozek von der Uni Leipzig hält eine Zwangsvorführung für “unverhältnismäßig”, wie er der Leipziger Volkszeitung erklärte. Das bisher einzige Land, das sich für eine allgemeine Impfpflicht entschieden hat, ist Österreich. Dort soll die Corona-Impfung ab dem 1. Februar verpflichtend sein. In Italien und Frankreich gilt dagegen zum Beispiel eine Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Der verschiedene Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach sich im ORF-Radio damals gegen eine Impfpflicht, auch gegen Covid-19, in Österreich aus. “Es gibt keine und wir werden keine einführen”, sagte er auf Ö3.


Netzfund

Der Impfzwang wird nicht nur juristisch durch Maßnahmen und Bußgelder durchgesetzt, er grenzt auch durch Zwang der auferlegten Reglungen große Teile der Bevölkerungen am gesellschaftlichen und privatem Leben aus. Nicht nur Menschen deren Impfschutz abgelaufen ist, oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind genauso betroffen wie Menschen die ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt wissen möchten. Die Maßnahmen werden trotz scheinbarer Wirkungslosigkeit immer schärfer und immer unverhältnismäßiger! “Geimpfte” verteilen außerdem das COVID-Virus gleichermaßen, sagt unteranderem auch die Politikerin Sahra Wagenknecht.

Lobbyisten der Big-Pharma im Bundestag sind unter anderem auch die deutsche Gesundheitskoryphäe Jens Spahn …

Erst kürzlich hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) noch mit den Worten für die Impfung geworben, dass man damit nicht nur sich, sondern auch andere schützen würde – doch das entspricht nicht mehr dem neuesten Stand der Forschung. Die amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC hat jetzt ein Superspreading-Ereignis in einem Gefängnis in Texas untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen: Unter extremen Bedingungen schützt die Impfung kaum noch vor der reinen Infektion. Aber: Das Risiko für einen schweren Verlauf war weiterhin deutlich vermindert.

Konzept der Herdenimmunität ist überholt

“Die Studie bestätigt, was wir schon länger wussten”, kommentierte Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie in der Tageszeitung “Die Welt”. “Die Impfung schützt vor schweren Verläufen, aber nicht so gut vor der reinen Infektion oder der Weitergabe des Virus”. Für Watzl bedeutet das: “Von dem Konzept einer Herdenimmunität sollten wir uns verabschieden. Die Impfung dient dem Selbstschutz.” Man könne sich die Impfung wie einen Regenschirm vorstellen, so Waztl. “Der schützt vor normalem Regen, aber nicht mehr bei einem Sturm.”

Auch der BioNTech-Chef Ugur Sahin erwartet, dass der bestehende Impfstoff gegen Sars-CoV-2 an die neue Omikron-Mutante angepasst werden muss. Dennoch dürfte der aktuelle Impfstoff nach Einschätzung des Unternehmers weiterhin einen Schutz gegen schwere Verläufe bieten. “Ich glaube grundsätzlich, dass wir ab einem bestimmten Zeitpunkt einen neuen Impfstoff gegen diese neue Variante benötigen werden”, sagte Sahin heute auf der Konferenz “Reuters Next”.


Angst ist kein guter Ratgeber und die Regierungen werden nicht einen Großteil ihrer Bevölkerungen wegsperren können!

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